Informationen zum Kostenerstattungsverfahren


Bisher wird weder Neurofeedback noch Gleichstromstimulation (tDCS) als reguläre Kassenleistung abgedeckt, da es sich um eine individuelle Gesundheitsleistung (IgeL) handelt. Dennoch kann es sich lohnen, wenn Sie das Gespräch mit Ihrer Krankenkasse suchen. Einige (private) Krankenkassen kommen für die Kosten auf, sofern Sie eine Zusatzvereinbarung getroffen haben. Es ist erforderlich, dass Sie vor Behandlungsbeginn einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Tipps für Kostenerstattungsverfahren

Wir haben Ihnen ein paar hilfreiche Tipps zusammengestellt, die Ihnen bei der Beantragung einer Kostenerstattung helfen könnten.

1. Schritt –
Ärztliche Verordnung


Wir empfehlen zunächst, dass Sie sich eine ärztliche Verordnung für Neurofeedback oder Gleichstromstimulation ausstellen lassen. Dies ist besonders wichtig, da viele Krankenkassen eine klare medizinische Begründung verlangen. Dafür suchen Sie einfach Ihren Hausarzt oder Psychiater auf. Bitten Sie Ihren Arzt darum, dass er Ihnen in einer kurzen schriftlichen Stellungnahme die Notwendigkeit eines Neurofeedback-Trainings oder einer Gleichstromstimulationstherapie bescheinigt.

2. Schritt – Kontakt aufnehmen


Nehmen Sie telefonisch oder schriftlich mit einem Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse Kontakt auf und lassen Sie sich erklären, wie Sie erfolgreich einen Antrag auf Kostenerstattung für Neurofeedback oder Gleichstromstimulationstherapie stellen können. Fragen Sie, ob Ihre Krankenkasse eine „Notwendigkeitsbescheinigung“ benötigt und wer sie ausstellen soll.

3. Schritt – Antrag auf Kostenerstattung


In der Regel können Sie vor dem Training/der Behandlung einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse stellen. Dazu werden Sie wahrscheinlich einen Kostenvoranschlag, eine ärztliche Verordnung und ein Trainingsplan/Behandlungsplan einreichen müssen. Einige Krankenkassen verlangen möglicherweise auch spezielle Nachweise darüber, dass andere, konventionelle Behandlungen nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben.

4. Schritt – Prüfung


Ihre Krankenkasse prüft dann den Antrag auf medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit. Dabei wird sie auch bewerten, ob das Training/die Behandlung nach wissenschaftlichen Kriterien als wirksam anzusehen ist.

5. Schritt – Entscheidung


Die Krankenkasse entscheidet, ob und in welchem Umfang sie die Kosten übernimmt. Die Entscheidung kann von Kasse zu Kasse variieren, und in einigen Fällen kann es erforderlich sein, Widerspruch gegen eine Ablehnung einzulegen.

6. Schritt – Erstattung


Es ist wichtig, dass Sie vor dem Start des Neurofeedback-Trainings/der Gleichstromstimulationstherapie mit der Krankenkasse klären, welche Unterlagen benötigt werden und ob das Training / die Behandlung im spezifischen Fall unterstützt wird. 

Bei Nichterstattung durch die Krankenkasse tragen Sie die Kosten für erfolgte Trainingssitzungen/ Behandlungseinheiten selbst.